Barrierefreiheit

Gültig bis zum 3. Juni 2025

Das Office de Tourisme, des Loisirs et des Congrès de Marseille verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website marseille-tourisme.com.

Stand der Konformität

Die Website des Fremdenverkehrsamts Marseille entspricht noch nicht dem Allgemeinen Referenzrahmen für die Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA 4.1).

Bisher wurde noch kein Konformitätsaudit durchgeführt, aber es wird aktiv an der Verbesserung der Barrierefreiheit gearbeitet.

Laufende Schritte

Um die Konformität mit den Vorschriften herzustellen, haben wir die folgenden Maßnahmen geplant:

  • Durchführung eines Audits der technischenZugänglichkeit durch einen externen Dienstleister, das in den nächsten Monaten über eine Ausschreibung geplant ist.
  • Erstellung eines Aktionsplans auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Audits, um die festgestellten Nichtkonformitäten zu beheben.
  • Schrittweise Übernahme der Inhalte (Texte, Bilder, Links, PDF-Dokumente) durch das Team des Fremdenverkehrsamts, um ihre Zugänglichkeit zu gewährleisten.
  • Kontinuierliche Zusammenarbeit mit unserer Webagentur, um die notwendigen technischen Korrekturen zu integrieren.
  • Sensibilisierung und Schulung unseres Teams in Bezug auf die digitale Zugänglichkeit.

Verbesserung und Kontakt

Wenn Sie einen Zugänglichkeitsmangel feststellen, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder eine Funktion der Website zuzugreifen, können Sie uns dies mitteilen. Wir verpflichten uns, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.

Kontakt

Rechtsmittel

Wenn Sie einen Mangel an Zugänglichkeit feststellen, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt der Website zuzugreifen, und Sie uns dieses Problem gemeldet haben, ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten, haben Sie das Recht, sich an den Défenseur des droits zu wenden: