Mit Ihrem Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln fahren
Hunde dürfen im gesamten öffentlichen Verkehrsnetz der RTM nicht mit Ihnen reisen. Dennoch gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel. Kostenlos zugelassen sind:
- Hunde und kleine Tiere, die nicht als gefährlich eingestuft sind, dürfen in einem ordnungsgemäß verschlossenen Korb, einer Tasche oder einem Käfig auf dem Schoß ihres Besitzers mitfahren.
- An der Leine geführte Blindenführhunde oder Assistenzhunde, die einen Nutzer mit einem Behindertenausweis begleiten.
- Hunde, die an Rettungsaktionen, der öffentlichen Sicherheit und der Sicherung des RTM-Netzes beteiligt sind. Sie müssen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden.














































































































